meine
(unsere)
Ballone
>> Hintergrundwissen
Etwas Ballontechnik und Hintergrundwissen Seit 1992 wurden in Deutschland
keine Ballone mehr mit Eigennamen zugelassen. Alle Luftfahrzeuge in Deutschland sind in die Luftfahrzeugrolle beim Luftfahrtbundesamt eingetragen unterliegen der Haftpflichtversicherung für Luftfahrzeuge und müssen jährlich oder nach je 100 Flugstunden in einem Luftfahrttechnischen Betrieb nachweislich geprüft werden. Diese Prüfung erstreckt sich bei den Heißluftballonen auf alle sicherheitstechnischen Teile, wie: Gasflaschen, Gasleitungen, Brenner, Ballonkorb, Korbaufhängungen, Hüllenaufhängung, Reißfestigkeit und Luftdurchlässigkeit des Hüllenstoffes (spez. Ripstopp-Nylon), höchste Hüllentemperatur seit der letzten Jahresnachprüfung. Der Heißluftballon erhält seinen Auftrieb durch die Dichteunterschiede der Außenluft und der Heißluft in der Hülle. Die typische Hüllentemperatur bei der Ballonfahrt beträgt etwa 90-100 °C. Die genehmigte Obergrenze liegt bei 110 °C, daher ist die mögliche Zuladung in den warmen Sommermonaten geringer als im Winter. Ein Ballon bewegt sich wie eine Seifenblase, nur mit dem Wind. Diese Geschwindigkeit die stets gleich der Windgeschwindigkeit ist, können wir bei der Landung nur durch Schleifen des Korbes am Boden abbremsen. Daraus ergibt sich, dass Ballone nur bei schwachem Wind starten und landen können. Um aber vor Überraschungen sicher zu sein ist eine ausführliche Flugwetterberatung vor jedem Start vorgeschrieben. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||